Welche Voraussetzungen brauche ich als Anbieter?
Was du mitbringen musst, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Diese Seite erklärt, wie wir damit umgehen.
Der Grundsatz
Du darfst auf Dienstfinder nur Leistungen anbieten, zu deren Ausübung du tatsächlich berechtigt bist. Das zu beurteilen und die nötigen Berechtigungen zu haben, liegt bei dir. Wir unterstützen dich dabei mit einem klaren Prüfverfahren, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Warum es darauf keine pauschale Antwort gibt
Pauschale Sätze wären bequem, aber falsch: dass jede Anbieterin ein Gewerbe braucht etwa, oder dass für Reinigung immer ein freies Gewerbe reicht. Ob und welche Berechtigung nötig ist, hängt unter anderem davon ab:
- um welche Tätigkeit es konkret geht und in welchem Umfang du sie ausübst
- ob du selbstständig, als Unternehmen oder in anderer Form tätig bist
- ob die Tätigkeit zu den reglementierten Gewerben zählt
- ob eine eigene gesetzliche Berufszulassung außerhalb der Gewerbeordnung besteht
- ob es sich um eine gelegentliche Tätigkeit oder eine regelmäßige Erwerbstätigkeit handelt
Was bei jeder Leistung steht
Jede Leistung im Katalog trägt einen Prüfstatus. Er beschreibt, wie weit die fachliche Einstufung gediehen ist — nicht das Ergebnis einer Rechtsauskunft. Neue Leistungen starten immer im Zustand Prüfung offen.
Keine besondere Berechtigung ersichtlich
Prüfung offen
Gewerbeberechtigung erforderlich
Reglementiert — Qualifikation erforderlich
Andere gesetzliche Berufszulassung möglich
Was wir prüfen — und was nicht
Ein Profil mit dem Zeichen „geprüft“ hat Dienstfinder vor der Freischaltung gesichtet: die Angaben im Profil und, falls hochgeladen, die Nachweise. Das ist keine Auskunft darüber, ob eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Wir zeigen nie pauschal verifiziert, ohne dazuzusagen, was geprüft wurde. Diese Stufen gibt es:
Identität geprüft
Wir haben einen Identitätsnachweis gesehen und dem Konto zugeordnet. Das sagt nichts darüber aus, ob eine Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Unternehmensdaten geprüft
Firmenname, Rechtsform und Anschrift wurden mit den vorgelegten Unterlagen abgeglichen.
Gewerbedaten geprüft
Eine vorgelegte Gewerbeberechtigung wurde gesichtet und dem Profil zugeordnet. Der zulässige Umfang ergibt sich aus der Berechtigung selbst.
Qualifikation geprüft
Ein Qualifikations- oder Befähigungsnachweis wurde gesichtet. Welche Qualifikation eine Tätigkeit verlangt, ist eine Fachfrage.
Nachweise, die du hinterlegen kannst
Im Anbieterprofil kannst du Unterlagen hochladen. Sie sind ausschließlich für dich und die prüfende Stelle sichtbar, niemals für Kundinnen und Kunden.
Keine Rechtsauskunft
Diese Seite erklärt das Verfahren auf Dienstfinder. Sie ist keine Rechtsauskunft und keine abschließende Aufzählung. Besonders bei Tätigkeiten wie Elektro- und Sanitärarbeiten, Bewachung, beglaubigten Übersetzungen oder buchhalterischen Leistungen bestehen in Österreich eigene Zulassungs- und Berechtigungsregeln. Diese Leistungen werden erst freigeschaltet, wenn die Einstufung fachlich geklärt ist. Im Zweifel wende dich an die Wirtschaftskammer oder eine rechtsberatende Stelle.